Fachbegriffe rund um die Hygiene

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A

Abklatsch

Methode, mit der die Keimbelastung einer Fläche sichtbar gemacht werden kann. Dabei wird eine Agar-Oberfläche einen kurzen Moment mit der Untersuchungsfläche in Kontakt gebracht. Ein Teil der an der Fläche anhaftenden Bakterien geht dabei auf die Agar-Oberfläche über. Durch anschließende Bebrütung des Abklatsch-Materials kommt es zur Koloniebildung, die einen Hinweis auf Höhe und Art der Keimbelastung der Fläche gibt.

AIDS

Acquired Immune Deficiency-Syndrome (erworbene Abwehrschwäche).
Das Krankheitsbild wird ausgelöst durch HTLV-III/LAV/HIV (verschiedene Bezeichnungen für das Virus aus der Gruppe der Retroviren).

AMG

Arzneimittelgesetz.
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln. Im AMG werden z.B. Fragen zu den Anforderungen, also der Herstellung, der klinischen Erprobung, der Sicherung der Qualität, der Zulassung und der Haftung für Schäden behandelt.

Antigen

Molekül-Struktur, die z.B. an Oberflächen von Mikroorganismen vorhanden ist, und die beim Eindringen des Mikroorganismus in Körperflüssigkeiten oder in Zellen eine Immun-Antwort bewirkt (Bildung von Antikörpern). Die Antikörper können bei einem erneuten Kontakt hochspezifisch und schnell mit dem Antigen reagieren und dieses unschädlich machen.

Antikörper

Antikörper sind bestimmte Eiweißstoffe (Globuline), die vom Immunsystem als Antwort auf das Eindringen eines Antigens gebildet werden.

Antimikrobiell

Wirksam gegen Mikroorganismen.
Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen Wirksamkeitsbegriff, der keine Angaben zu Art und Umfang der Wirkung beinhaltet.

Antiseptisch

keimabtötend

Antiseptikum

Arzneimittel, welches Krankheitserreger auf lebendem Gewebe, wie z.B. Schleimhäuten, bekämpft.
AOX

Absorbierbare organische Halogene.

Sehr heterogene Gruppe von chemischen Verbindungen, die im Abwasser mit einem speziellen Verfahren gemessen werden können. Der behördliche Grenzwert (häufig 1 mg/l) darf im Abwasser nicht überschritten werden. Beispiele für AOX-Stoffe in Desinfektionsmitteln: Chlorierte oder bromierte Phenolderivate. Im Krankenhausabwasser tragen diverse andere – nicht von Desinfektionsmitteln stammende – Stoffe zum AOX-Gehalt bei, wie z. B. jodhaltige Röntgenkontrastmittel.

Alkohole

Als Alkohole (aus dem Arabischen al-kuhl الكحول, oder al-ghawl الغول) bezeichnet man in der Chemie eine Stoffgruppe organischer Verbindungen, die eine oder mehrere funktionelle Hydroxylgruppe(n) (-O-H) besitzen. Eine sich von den Alkanen ableitende Untergruppe der Alkohole wird als Alkanole bezeichnet
Die meisten Alkohole mischen sich mit Wasser (bis zum Propanol unbegrenzt) und lösen manche Ionen. Je länger der Alkylrest wird, desto schlechter wird die Wasserlöslichkeit. Mit einem hohen pKs-Wert sind sie aber nur schwach sauer und deprotonieren nur mit starken, wasserfreien Basen wie Natriumamid in flüssigem Ammoniak zu Alkoholaten.
Aldehyde

Aldehyde oder Alkanale sind chemische Verbindungen, die als funktionelle Gruppe eine endständige Carbonylgruppe (genauer Aldehydgruppe, CHO) enthalten. Der Name „Aldehyd“ ist ein Kurzwort aus den jeweils ersten Wortteilen der lateinischen Bezeichnung alcohol(us) dehydrogenatus, was so viel wie „dehydrierter Alkohol“ oder „Alkohol, dem Wasserstoff entzogen wurde“ bedeutet.

Apathogen

nicht krankheitserregend

Apothekenpflicht

Bestimmte Arzneimittel werden vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefährdung von Mensch oder Tier zu befürchten ist. Desinfektionsmittel, die überwiegend für den äußeren Gebrauch bestimmt sind, sind in der Regel nicht apothekenpflichtig. (Pflaster sind ebenfalls nicht apothekenpflichtig).

Arzneimittel

Eine exakte Definition ist im § 2 des AMG aufgeführt. Danach sind Arzneimittel z.B. Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen.
Hände-, Haut-, Schleimhaut- und Wunddesinfektionsmittel werden korrekt als Antiseptika bezeichnet und sind in Deutschland zulassungspflichtige Arzneimittel.
Instrumentendesinfektionsmittel fallen seit dem 14.06.1998 unter das Medizinproduktegesetz (MPG) und müssen, um in Europa verkehrsfähig zu sein, das CE-Zeichen tragen
Reine Flächendesinfektionsmittel fallen in den Bereich „Biozide“

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B

Bakteriostase

Vermehrungshemmung bzw. Wachstumshemmung von Bakterien.
Chemische Desinfektionsmittel üben in einem gewissen Konzentrationsbereich eine wachstumshemmende Wirkung gegenüber Bakterien aus. Ein Maß für die wachstumshemmende Wirkung eines Präparates ist der MHK-Wert. Dieser Wert gibt die minimale Hemmkonzentration eines antimikrobiellen Stoffes an. Bei Konzentrationserhöhung erfolgt bei chemischen Desinfektionsmitteln im allgemeinen der Übergang in den bakteriziden Wirkungsbereich.

Bakterizidie

Abtötung von Bakterien durch thermische, chemothermische und chemische Verfahren.

Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Berufsgenossenschaften geben Richtlinien zur Verhütung von Berufsunfällen sowie Listen von anerkannten, entschädigungs-pflichtigen Krankheiten heraus.

Betriebsanweisung

Nach § 20 Gefahrstoffverordnung: Schriftliche Information für den Arbeitnehmer, der mit gefährlichen Stoffen umgeht. Gilt auch beim Umgang mit Desinfektionsmitteln.
Betriebsanweisungen sind durch den Arbeitgeber zu erstellen und jährlich zu unterweisen.

BfArM

BGA

Ehemaliges Bundesgesundheitsamt, jetzt in drei Nachfolgeorganisationen aufgeteilt.BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn, zuständig u.a. für die Zulassungen Arzneimitteln,BVL: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BerlinRKI: Robert Koch-Institut, Berlin, zuständig z.B. für Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzgesetz (IfSG) (u.a. BSeuchG-Liste für Desinfektionsmittel).

BGA-Liste

Siehe RKI-Liste.

BGA-Richtlinie

Für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.
Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhaus-Infektionen, herausgegeben seit 1976 vom BGA (heute RKI) im Gustav Fischer Verlag, Stuttgart.
Die Richtlinie befasst sich mit der Bekämpfung von Krankenhaus-Infektionen durch betrieblich-organisatorische Maßnahmen und mit hygienischen Maßnahmen in Versorgungs- und technischen Bereichen. In den ständig erscheinenden Anlagen zur Richtlinie wird detailliert auf bestimmte Schwerpunkte eingegangen. Die Richtlinie stellt keine bindende Vorschrift dar, sie wird aber als „Stand der Technik“ zur Rechtssprechung herangezogen.

Bioakkumulation

Fähigkeit von fettlöslichen Chemikalien, sich innerhalb einer Nahrungskette anzureichern.
Spielt im Desinfektionsmittelbereich nur bei halogenierten Phenolen eine Rolle.
Wird angegeben als Biokonzentrationsfaktor BCF oder als Verteilungskoeffizient (log Pow) zwischen Wasser und n-Oktanol.

Biologische Abbaubarkeit

Der biologische Abbau von Stoffen ist eine Leistung lebender Organismen. Nach der Abbaustufe (Ausmaß des molekularen Abbaus) unterscheidet man vor allem den Primärabbau, den Totalabbau und die Mineralisation. Unter Mineralisation versteht man den vollständigen Abbau organischer Bestandteile zu einfachen Stoffen wie Wasser und Kohlendioxid. Gesetzlich verlangt wird für Desinfektionsreiniger ein mindestens 90 %iger Primärabbau der enthaltenen reinigungsaktiven Substanzen (Tenside), dies bedeutet deren Verlust ihrer oberflächenaktiven Eigenschaften ohne einen Totalabbau. Oft wird die Abbaubarkeit aus den Rohstoffdaten abgeschätzt. Bislang ist keine anerkannte Methode zur Bewertung von Zubereitungen (z.B. Desinfektionsmittel) vorhanden, deshalb sind, je nach Hersteller, unterschiedliche Angaben möglich.

Biolumineszenzverfahren

Störanfälliger Schnelltest zur Bestimmung der Keimzahl in Pharma-, Mineralwasser- und Lebensmittelindustrie. Basiert auf fluorimetrischer Messung des ATP-Gehaltes ( Adenosin-triphosphat) der Bakterien über das Luziferin/Luziferase-System.

Biozidrichtlinie

Die Biozidrichtlinie der EU wird europaweit die Zulassung und den Umgang mit bioziden Produkten aus dem nichtagrarischen Bereich (z.B. technische Konservierungsmittel, häusliche Schädlingsbekämpfungsmittel, spezielle Desinfektionsmittel) regeln. Die EU-Richtlinie wurde 1998 verabschiedet. Das deutsche Biozidgesetz trat am 28. Juni 2002 in Kraft.

BSB

Biologischer Sauerstoffbedarf.
Der von den Bakterien beim biologischen Abbau verbrauchte Sauerstoff. Maß für biologischen Abbau in Bezug auf .

BSE

Bovine Spongiforme Enzephalopathie
Sogenannter Rinderwahnsinn, ähnelt der beim Menschen vorkommenden
Erreger bisher unbekannt. Diskutiert werden „slow – Viren“, „unkonventionelle Viren (Miniviren)“ oder eiweißähnliche „Prionen“.

BVL

BVDV-Virus

Hier handelt es sich um das „bovine viral diarrhea virus“. Es ist ein Virus aus der Veterinärmedizin und löst beim Menschen keine Krankheiten aus. Da es eine vergleichbare Morphologie zum Hepatitis C-Virus (HCV) hat und in einem Zellkultursystem gut vermehrbar ist, dient es als Surrogatvirus für HCV.

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C

Calicivirus (Felines Calicivirus)

Hier handelt es sich um ein Virus aus der Veterinärmedizin, das vor allem Katzen befällt. Für den Menschen hat es keine krankmachende Bedeutung. Es gilt aufgrund seiner morphologischen Ähnlichkeit als Surrogatvirus für Noro-Viren (Norwalk-like-Viren)..

CEN

Frz.: Comité Européen de Normalisation. Europäisches Komitee für Normung.Erarbeitet Normen zur Prüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und Antiseptika, die dann für die gesamte EU gültig sein sollen.

CO2

Kohlendioxid, das von Bakterien beim biologischen Abbau gebildet wird. Maß für biologischen Abbau in bezug auf .

Chlorhexidin

Chlorhexidin (1,1′-Hexamethylen bis(5-(p-chlorophenyl)biguanid)) (abgekürzt CHX) ist ein vor allem in der Zahnmedizin benutztes Antiseptikum. Anwendung findet es häufig als Chlorhexidindigluconat.Chlorhexidin wird aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung sowohl als Mundspüllösung verwendet, als auch ein auf die Zähne aufgetragener Lack, der den Wirkstoff über einen längeren Zeitraum (zirka drei bis vier Monate) abgibt.



Creutzfeld-Jakob

Tödliche Nerven-Erkrankung des Menschen unbekannter Ursache; ähnelt in den Symp-tomen dem .

CSB

Chemischer Sauerstoffbedarf.
Der zur vollständigen chemischen Oxidation eines organischen Moleküls benötigte Sauerstoff. Theoretische Bezugsgröße für biologischen Abbau.

CTFA

Bezeichnungen des amerikanischen Fachverbandes Cosmetics, Toiletries and Fragancy Association, .

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D

Dekontamination

Desinfektion

„Bezweckt die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung von krankheitserregenden Keimen an und in kontaminierten Objekten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten“ (BGA,1990).
In Deutschland müssen Desinfektionsmittel im Sinne der in festgelegten Testverfahren üblicherweise eine Keimreduktion von mindestens 5 log-Stufen zeigen ( z.B. von 100.000 auf 1 Keim pro ml).

DGHM

Detergenzien

Mit Detergentien (auch: Detergentia, Detergenzien; v. lat.: detergere = abwischen) werden die in Reinigungsmitteln verwendeten Stoffe bezeichnet, die einen Reinigungsprozess erleichtern. Sie setzen die Grenzflächenspannung zwischen der zu reinigenden Oberfläche, des Schmutzes, und des Lösemittels (meist Wasser) herab. Man versteht darunter sowohl natürlich vorkommende, als auch synthetisch hergestellte Tenside (= Emulgatoren) und Netzmittel. Neben dem Begriff Detergenzien wird im deutschen Sprachraum auch das Kunstwort Syndet für Synthetische Detergenzien verwendet.

Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.
Die Desinfektionsmittel-Kommission der DGHM veröffentlicht Methoden zur Bestimmung der Wirksamkeit von chemischen Desinfektionsmitteln (s.a. Richtlinien der DGHM).
Bei der Desinfektionsmittel-Kommission der DGHM kann die Zertifizierung eines Präparates über Vorlage von zwei neutralen Gutachten gemäß DGHM-Richtlinien beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kommission resultiert die Zertifikatserstellung sowie die Aufnahme des Präparates in die .

DGHM-Liste

Liste der von der DGHM für wirksam befundenen Desinfektionsmittel für die laufende Desinfektion mit Angabe der Konzentrationen und Einwirkzeiten. Sie stellt die Zusammenfassung aller Präparate mit einem gültigen Zertifikat der DGHM dar. Die aufgeführten DGHM-Desinfektionswerte stellen eine Empfehlung und keine bindende Vorschrift dar.

DGKH

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Eingetragener Verein von Hygienikern, der sich zum Ziel gesetzt hat, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Hygiene praxisgerecht aufzuarbeiten und anzuwenden.

DIN

Das Deutsche Institut für Normung in Berlin erarbeitet auch Testverfahren zur Prüfung von Desinfektionsmitteln und Antiseptika, basierend auf den DGHM-Richtlinien zur Prüfung chemischer Desinfektionsmittel. Es entsendet die deutsche Delegation in das .

DNA-Polymerase-Test

Indirektes Testverfahren zur Überprüfung der Wirkung von Präparaten gegenüber Viren, z.B. HBV. Bei dem DNA-P.-T. wird durch Rest-Aktivitätsbestimmung der im Kern der Viren vorhandenen DNA-Polymerase auf die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels geschlossen. Bei bis zu 17% Rest-Aktivität kann von einer partiellen Inaktivierung und bei bis zu 5% Rest-Aktivität von einer Aufhebung der Infektiosität ausgegangen werden. Der DNA-Polymerase-Test wurde mit dem Infektiositäts-Test am Schimpansen bestätigt und ist vom BGA anerkannt.

DOC

Gelöster organischer Kohlenstoff (Dissolved Organic Carabon): Menge an organischem Kohlenstoff, die in einer Lösung vorliegt. Parameter zur Verfolgung des biologischen Abbaus.

DVG

Deutsche Veterinär-medizinische Gesellschaft e.V.

DVV

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V.

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E

EHEC

Enterohämorrhagische Escherichia coli.Varianten der Escherichia coli-Bakterien, die besondere , krankheitserregende Eigenschaften aufweisen. Sie werden auch als E.coli-Pathovare bezeichnet.

Eintauch-Nährböden

Methode zur Bestimmung der Keimzahl und (begrenzt) der Keimart in Flüssigkeiten. Prinzip: Ein Tauchträger mit Nähragar wird kurz in die Flüssigprobe getaucht und anschließend (in einer Schutzhülle eingegeben) bebrütet. Die Bestimmung der Keimzahl erfolgt durch Vergleich der Koloniendichte mit Musterbildern. Geeignete Eintauch-Nährböden: z.B. Easicult-Nährbodenträger, die auch für Abklatsch-Untersuchungen verwendbar sind.

Elimination

Allgemeine Bezeichnung für die Entfernung von im Abwasser in gelöster und in kolloidaler Form enthaltenen Stoffen. Unter Elimination versteht man sowohl den biologischen Abbau als auch die Entfernung durch physikalische (z.B. Adsorption) oder chemische Vorgänge.

Endothel

Einschichtiger Zellverband an der Innenwand aller Gefäße, Kapillaren und serösen Höhlen.
(Gegensatz zu Epithel)

Epithel

Oberste Zellschicht der Haut.
Geschlossener ein- oder mehrschichtiger Zellverband, der die äußeren Körperoberflächen bedeckt.
(Gegensatz zu Endothel)

Ethylenoxid

Ethylenoxid (kurz EO) ist ein farbloses, hochentzündliches Gas mit süßlichem Geruch. Es ist ein wichtiges Zwischenprodukt bei der Herstellung von Ethylenglykol und anderen Chemikalien. Ethylenoxid wird als Desinfektionsmittel für Nahrungsmittel und medizinische Geräte verwendet.
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F

Freiverkäufliche Arzneimittel

Ausschließlich bzw. überwiegend zum äußeren Gebrauch (außerhalb des menschlichen Körpers) bestimmte Desinfektionsmittel sowie Rachen- und Mundantiseptika, können vom Einzelhandel frei verkauft werden und unterliegen nicht der Verschreibungs- oder einer Apothekenpflicht.

Fungizidie

Abtötung von Pilzen durch thermische, chemo-thermische und chemische Verfahren.

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G

GCP

Good Clinical Practices.US- bzw. EG-Richtlinie, in der ein Qualitätsstandard für die klinische Erprobung und Anwendung von Arzneimitteln eingegangen wird.
Im Vordergrund stehen ethische Gesichtspunkte.

Gefahrgutverordnung

Verkehrsrechtliche Bestimmungen zu Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Transport gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSE / ADR), per Eisenbahn (GGVSE / RID) und per Seeschiff (GGVSee / IMDG-Code) oder per Flugzeug (hier gelten die Regeln der ICAO / IATA). Transporteinstufungen weichen zum Teil von denen der Gefahrstoffverordnung ab.

Gefahrstoffkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen besteht aus einer Reihe von Angaben, die auf der Verpackung wiederzugeben sind. Dazu gehören die Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, die Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und die Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Desinfektionsmittel (Konzentrate) können z.B. folgende Gefahrenmerkmale aufweisen:C = ätzend, Xi = reizend, Xn = gesundheitsschädlich, F = leichtentzündlich, N = umweltgefährlich.
Desinfektionsmittel nach § 2.2.1 Arzneimittelgesetz (Antiseptika) sowie Kosmetika und Medizinprodukte sind von der Kennzeichnungspflicht nach Gefahrstoffverordnung ausgenommen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die GefStoffV regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen. Mensch und Umwelt werden dadurch vor stoffbedingten Schädigungen geschützt.

Gesundheit

Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, d.h. nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Schwäche (WHO, 1046).

GLP

Good Laboratory Practices: Verfahren zur Qualitätssicherung in chemischen Laboratorien, die Prüfungen im Sinne des Chemikaliengesetzes durchführen. Prüfergebnisse von Laboren, denen von einer autorisierten Prüfbehörde ein GLP-Zertifikat erteilt wurde, genießen internationale Anerkennung.

GMP

Good Manufacturing Practices.Von der WHO herausgegebene Grundregeln für die Sicherheit der Qualität bei der Herstellung von Arzneimitteln. Die GMP-Richtlinie ist Bestandteil der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmen und hat damit gesetzlichen Charakter.

Grüner Punkt

Ein Zeichen, welches u.a. von der Firma DSD (Duales System Deutschland AG) genutzt wird. Für die Nutzung auf Verkaufsverpackungen entrichtet der Vertreiber eine Gebühr. Diese richtet sich nach Gewicht, Volumen und Material der Verpackung. Das DSD organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen sowohl von Privathaushalten als auch von Kleingewerbe und Institutionen wie z.B. Krankenhäusern und erfüllt damit die Rücknahmepflicht für den Hersteller.

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H

HACCP

Hazard Analysis of Critical Control Points: Methode zur Qualitätssicherung mit dem Schwerpunkt Hygiene in der Lebensmittelindustrie und im Großküchenbereich. Personal- und Flächenhygiene sind wichtige Bausteine des HACCP-Konzeptes.

Hände-Dekontamination

Keimreduktion auf den Händen mit Hilfe eines Waschpräparates mit keimabtötenden Eigenschaften. Heute wird dieser Begriff ersetzt durch „hygienische Händewaschung“.

Hände-Desinfektion

Maßnahme zur Keimverminderung auf Händen und Unterarmen mit chemischen Mitteln. Durch die hygienische Hände-Desinfektion sollen diejenigen Keime unschädlich gemacht werden, die durch Kontakt mit mikrobiell kontaminierten Objekten u.ä. auf die Oberfläche der Haut gelangt sind (transiente Flora). Bei der chirurgischen Hände-Desinfektion sollen zusätzlich die Keime, die natürlicher Weise in der Haut angesiedelt sind, weitestgehend unschädlich gemacht werden (residente Flora).

Haut-Desinfektion

Die Haut-Desinfektion hat das Ziel, die Keimzahl auf der Haut möglichst stark zu senken. Dies ist vor operativen Eingriffen, Injektionen und Punktionen wichtig, um das Risiko nosokomialer Wundinfektionen zu reduzieren. Als wirksame Hautdesinfektionsmittel haben sich Alkoholpräparate in der Praxis bewährt. Je nach Eingriff wird unterschieden in talgdrüsenarme und -reiche Haut mit den entsprechenden Einwirkzeiten zwischen 15 Sekunden und 10 Minuten.

HBsAg / HBcAg-Inaktivierungstest

Indirektes Testverfahren zur Überprüfung der Wirkung chemischer Desinfektionsmittel gegenüber Hepatitis B-Viren. Das Testverfahren basiert auf dem Nachweis von bestimmten Molekülstrukturen (Antigenen), z.B. mit Hilfe des sogenannten Radio-Immuno-Assay (RIA). Es wird dabei vorausgesetzt, dass eine Reduzierung der Antigene (z.B. des Oberflächenantigens HBsAg) mit der Reduktion der Infektiosität der Viren einhergeht.
Bei der Beurteilung von Testergebnissen wird davon ausgegangen, dass es bei Unterschreitungen des Messwertes unter dem doppelten Kontrollwert (negative Kontrolle) zu einer völligen Zerstörung der immunologischen Reaktivität des HBsAg gekommen ist. Die Versuchsansätze werden mit und ohne Serumbelastung durchgeführt. Der Test wurde mit dem Infektiositätstest am Schimpansen bestätigt und ist vom BGA anerkannt.

Hepatitis A-Virus (HAV)

Epidemische oder infektiöse Hepatitis.Der Verlauf ist nicht chronisch, verursacht aber schwere Durchfälle. Die Übertragung erfolgt über Lebensmittel oder Wasser. Schmutz- und Schmierinfektionen kommen vor. Eine aktive und passive Immunisierung ist möglich.

Hepatitis B-Virus (HBV)

Verursacher der sogenannten Serum-Hepatitis, bei der es zu einer Leberentzündung kommt. In erster Linie werden parenterale Übertragungswege beobachtet. Die Übertragung kann auch oral oder durch Schleimhaut-Kontakte erfolgen. Die Hepatitis B ist eine Berufs-erkrankung des medizinischen Personals. Schutzmaßnahmen sind aktive Schutzimpfung, Desinfektionsmaßnahmen und Tragen von Einmalhandschuhen. Darüber hinaus muss die Übertragung von Patient zu Patient im Krankenhaus verhindert werden.
Hinweis: Bei Desinfektionsmittel-Prüfungen haben sich indirekte Nachweisverfahren durchgesetzt, da der Infektiositäts-Nachweis bislang nur im Tierversuch (am Schimpansen) möglich ist. (siehe auch -, t und ).

Hepatitis C-Virus (HCV)

Häufigste Erregerform (80-90 %) der Posttransfusionshepatitis (Pschyrembel,1994).
Vorkommen/Relevanz: Das HCV kann bei bis zu 5,5 % von Mitarbeitern im Gesundheitswesen nachgewiesen werden. Nach Verletzung der Haut werden bis zu 10 % der Betroffenen HCV-positiv. Die Relevanz für Mitarbeiter im Gesundheitswesen begründet sich vor allem darauf, dass bislang – im Gegensatz zu HBV – kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Hepato-Viruzid

Hepatitis B-Virus abtötend (HBV-abtötend).
Weil die routinemäßige Wirksamkeitsprüfung von chemischen Desinfektionsmitteln bei HBV nicht mit einem Infektiositäts-Nachweis erfolgen kann, bestehen unterschiedliche Meinungen zur Verwendung des Begriffes Hepato-Viruzid. Von einigen Stellen wird der Begriff Hepato-Viruzid nur dann für die Bezeichnung der Wirkungseigenschaft verwendet, wenn eine Überprüfung im Schimpansen-Test erfolgte (direkter Infektiositäts-Nachweis). In anderen Fällen wird der Begriff Hepato-Viruzid auch dann verwendet, wenn das betreffende Desinfektionsmittel mit einem indirekten Nachweisverfahren, das einmal mit einem Schimpansen-Test bestätigt wurde, überprüft und als geeignet befunden wurde.

Herpes-Simplex-Virus (HSV)

Es handelt sich hierbei um ein zur Herpes-Gruppe gehörendes Virus, das hauptsächlich durch Schmierinfektionen übertragen wird. Das Herpes-Simplex-Virus besitzt eine Hülle und ist damit als lipophiles Virus bei den gegen Umwelteinflüsse weniger widerstandsfähigen Viren einzuordnen. Man unterscheidet in Typ 1 (orale Infektion) und Typ 2 (genitale Infektion).Tritt eine Erstinfektion bei Schwangeren auf, kann es zu einer Gefährdung des ungeborenen Kindes kommen. Auch können verschiedene Krankheitsbilder bei Neugeborenen, die durch Herpes-Simplex-Virus verursacht werden, bedrohliche Formen annehmen.

HIV (AIDS-Virus)

Human Immundificiency Virus.Virus aus der Gruppe der Retro-Viren, das die erworbene Abwehrschwäche AIDS auslöst. Das Virus ist behüllt und kann somit bei den gegen Umgebungseinflüssen weniger resistenten Viren eingestuft werden. Die potentielle Infektiosität der Viruspartikel außerhalb des menschlichen Körpers kann unter entsprechenden Bedingungen mehrere Tage bis etwa 2 Wochen erhalten bleiben. Bei HIV-positiven Personen ist das Virus in fast allen Körperflüssigkeiten in unterschiedlicher Konzentration enthalten. Bisher ist eine Übertragung des Virus nur durch Blut, Samenflüssigkeit und Vaginalsekret nachgewiesen. Muttermilch kommt möglicherweise auch als Überträger in Frage. Auf Schutzmaßnahmen wird in den Anlagen zur eingegangen. Durch eine große Anzahl von Untersuchungen wurde bereits belegt, dass HIV dem HBV ähnlich, aber weniger chemoresistent als HBV ist. Daher können für die Desinfektion bei HIV bzw. AIDS alle Desinfektionsmittel und -verfahren verwendet werden, die sich auch bei HBV bewährt haben.

Hospitalismus

Hygiene

Lehre von der Erhaltung und Pflege der Gesundheit.

Hygieneplan

Wichtige organisatorische Maßnahme in Krankenhaus und Praxis mit dem Ziel zur Vermeidung nosokomialer Infektionen oder zur Qualitätssicherung in der Lebensmittel- oder Pharmazeutischen Industrie. In einem Hygieneplan werden Verhaltens- und Vorgehensweisen für Arbeitsabläufe festgelegt, bei denen aseptisches Arbeiten notwendig ist.

Hygienische Händewaschung

Die hygienische Händewaschung ist ein in Europa anerkanntes Verfahren, bei dem eine antimikrobielle Seife zur Waschung der Hände eingesetzt wird. Im Gegensatz zur hygienischen Händedesinfektion kann diese Form nur am Waschbecken durchgeführt werden. Die Anforderung nach europäischen Normen ist geringer als die der hygienischen Händedesinfektion: Ein Verfahren zur hygienischen Händewaschung muss nach künstlicher Kontamination der Hände signifikant besser sein als eine Waschung mit wirkstofffreier Flüssigseife. Die hygienische Händewaschung wird in Deutschland vor allem in Bereichen eingesetzt, bei der auch die Reinigung der Hände erforderlich ist, wie z.B. in der Lebensmittelverarbeitung.

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I

Iatrogene Krankheit

Durch Handlungen oder Äußerungen des Arztes hervorgerufene Krankheit.
(von griech. iatros = Arzt)

IfSG

Infektionsschutzgesetz.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 wird die „Liste des RKI“ (vormals BGA) über geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren zugrunde gelegt.

Inaktivieren

Etwas in einen Zustand versetzen, in dem es seine ursprüngliche Wirkung verloren hat.
Bei Viren wird die Wirksamkeit von Desinfektionsverfahren als „Inaktivierung der Viren“ bezeichnet, da Viren „vagabundierende Gene“ darstellen und nur über Wirtszellen zur Vermehrung in der Lage sind. Sie verfügen über keinen eigenen Stoffwechsel.
Bei der Desinfektionsmittel-Prüfung ist der Begriff „Inaktivierung von Desinfektionsmitteln“ gebräuchlich. Es wird in diesem Zusammenhang zunehmend durch „Neutralisation“ ersetzt. Hierbei wird Inaktivierung nicht im Sinne der Abtötung der Mikroorganismen verwendet, sondern im Sinne einer methodisch bedingten Herabsetzung der Wirkungseigenschaften eines Desinfektionsmittels.

INCI

International Nomenclature of Cosmetic Ingredients: Deklaration aller Inhaltsstoffe von Kosmetika . Mit Umsetzung der 6. Änderung der EG-Richtlinie Pflicht. Die europäischen INCI – Bezeichnungen stützen sich auf die aus Amerika übernommenen CTFA – Bezeichnungen des amerikanischen Fachverbandes Cosmetics, Toiletries and Fragancy Association.

Indikatorkeime

Mikroorganismen, bei deren Vorkommen auf die Anwesenheit bestimmter Verunreinigungen geschlossen werden kann, z.B. Coli-Bakterien dienen als Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen.

Infektiositätsaufhebung

Einen Gegenstand oder eine Person in einen Zustand versetzen, so dass keine Infektion mehr von ihm oder ihr ausgehen kann.

Inkubationszeit

Zeitraum zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen.

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J

K

Klärschlammtoxizität

Parameter zur Abschätzung der akuten Gefährdung von Mikroorganismen in der Kläranlage. Hat nichts mit der biologischen Abbaubarkeit zu tun. Der meist angegebene EC 10- bzw. 20-Wert (Effectice Concentration) ist diejenige Konzentration, ab der eine Beeinträchtigung der Klärschlammikroorganismen zu befürchten ist. Wichtiger Parameter zur WGK-Einstufung.

Kreuzinfektion

Keimverschleppung über Personen, Geräte oder sonstige Gegenstände.

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L

LC

LC = letale Konzentration zur Angabe der akuten Toxizität. Die Konzentration eines Stoffes in Wasser oder in der Luft, bei der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Tod der Testorganismen während der Expositionszeit und/oder innerhalb einer bestimmten Zeit danach eintritt.

LD

LD (latein.: letalis = tödlich) Angabe der akuten Toxizität. Dosis eines Wirkstoffes oder einer ionisierenden Strahlung, bei der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Tod der Testorganismen eintritt. Die letale Dosis von Arzneimitteln wird normalerweise berechnet und als LD100 oder LD50 angegeben.

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M

MAD-Test

Morphologischer Alterations- und Desintegrationstest.
Der Test wird zur Überprüfung der Wirksamkeit eines Präparates gegenüber dem Hepatitis B-Virus eingesetzt. Dabei wird über die äußere Veränderung der Viren auf die Infektions-aufhebung geschlossen. Und zwar erfolgt über die Bestimmung des Veränderungsgrades eine Einstufung des infektionsreduzierenden Effektes eines chemischen Desinfektions-mittels. Die „Infektiositätsaufhebung“ entspricht demnach dem höchsten Veränderungsgrad. Die Zufügung der Rahmenbedingungen „ohne oder mit Serumbelastung“ gibt einen Hinweis darauf, ob eine Vorreinigung erfolgen muss oder die Desinfektion von organisch belasteten Gegenständen möglich ist. Die Beschreibung eines geringeren Maßes an Veränderung der Viren, und damit der Wirksamkeit, erfolgt durch die Formulierung „geeignet für die HBV- Prophylaxe“. Dieser Grad der Veränderung durch das Desinfektionsmittel führt zu einer Reduktion der Infektiosität, schließt jedoch die Möglichkeit einer Infektion nicht aus.

MAK – Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterscheidet folgende Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (Luftgrenzwerte)Technische Richtkonzentration (TRK): TRK ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK): MAK ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.Bei den in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) enthaltenen MAK werden auch Vorschläge der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgesellschaft („MAK-Kommission“) berücksichtigt.
Luftgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition und bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (in Vierschichtbetrieben 42 Stunden je Woche im Durchschnitt von vier aufeinander folgenden Wochen).

Medizinprodukte

(Engl.: medical devices) sind keine Arzneimittel, dienen aber ebenfalls im engeren und weiteren Sinne der menschlichen Gesundheit. Was ein Medizinprodukt ist, wird im § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG) definiert, z.B. Geräte, Verbandsstoffe, Implantate. Mittel zur Desinfektion von medizinischen Instrumenten und Inventar wie z.B. Endoskope.
Medizinprodukte werden in vier Risikogruppen eingeteilt:Risikoklasse I sind Produkte mit einem niedrigen Risikopotential, z.B. Reiniger für Medizinprodukte oder Binden.
Risikoklasse II a sind Produkte mit mittlerem Risikopotential, z.B. Desinfektionsmittel für Medizinprodukte (Instrumentendesinfektionsmittel).
Risikoklasse II b sind Produkte mit erhöhtem Risikopotential, z.B. Desinfektionsmittel für Kontaktlinsen.
Risikoklasse III sind Produkte mit hohem Risikopotential, z.B. künstliche Herzklappen.
Damit Medizinprodukte in der Europäischen Union verkehrsfähig sind, müssen sie das CE-Zeichen tragen. Mit dem CE-Zeichen wird dokumentiert, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht.

Milzbrand

Milzbrand wird verursacht durch Bacillus anthracis. Je nach Lokalisation können respiratorische Sekrete, Sekrete von Infektionsherden sowie Fäzes als erregerhaltiges Material betrachtet werden. Unabhängig von der Herkunft der Erreger sind bei Kontamination Maßnahmen zur Desinfektion von Flächen erforderlich. Bacillus anthracis kann sowohl als vegetatives Bakterium als auch in Form von Sporen vorkommen. In der Regel koexistieren beide Formen nebeneinander. Handelt es sich um die vegetative Form, so sind Desinfektionsmittel bzw. – verfahren mit dem Wirkspektrum A ausreichend (= zur Abtötung von vegetativen bakteriellen Keimen und Pilzen geeignet; gem. Terminologie des RKI). Da immer davon ausgegangen werden muss, dass unter anderem die Sporenform vorliegt, sollte das Verfahren den Wirkungsbereich C nach der RKI-Terminologie mit einschließen (Quelle: Bundesgesundheitsblatt 1994; Jahrgang 37, Seite 28) Wirkungsbereich C heißt, dass eine Wirksamkeit gegenüber Bacillus-Sporen nachgewiesen ist.
Wir empfehlen grundsätzlich, den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu folgen. Dies betrifft auch die Auswahl der Präparate, die zur Flächen- oder Händedesinfektion eingesetzt werden sollten. Die aktuellen Informationen erhalten Sie auf der Homepage des RKI (www.rki.de).

MRSA

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus.Isolate bzw. Stämme, die gegen ß-Lactam-Antibiotika und zum Teil auch die meisten anderen Wirkstoffgruppen resistent sind. Methicillin (bzw. Oxacillin) dient hier als Leitantibiotikum zum Nachweis der Multiresistenz.

Multiresistente Keime

Bakterien, die gegen mehrere Antibiotika resistent geworden sind und deshalb schwierig per Antibiotika bekämpft werden können, wie z.B. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme oder Vancomycin-resistente Enterokokken-Stämme
Viele Desinfektionsmittel sind auch gegen multiresistente Bakterienstämme wirksam, da sie ein gänzlich anderes Wirksystem haben als Antibiotika. Desinfektionsmittel greifen große Teile der Bakterienzelle an (z.B. Proteine, Membranen ), während Antibiotika in der Regel nur einen einzigen Stoffwechselschritt beeinflussen ( z.B. die Verknüpfung von Zellwandbausteinen beim Penicillin). Letzteres können Bakterien relativ leicht mit Ausbildung einer Resistenz überwinden, nicht aber den unspezifischen chemischen Angriff eines Desinfektionsmittels.

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N

Nachzulassung

Für ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, das nach dem alten AMG (nur) registriert ist (Altregistrierung), konnte bis zum 2.1.1990 ein Antrag auf Nachzulassung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Geschah dies nicht, musste das entsprechende Präparat bis Ende 1992 aus dem Handel genommen werden (Ausschlussfrist).

Noro-Viren (Norwalk-like-Virus)

Hier handelt es sich um eine Virengruppe, die vor allem den Magen-Darm-Trakt befallen und zu Durchfallerkrankungen führen kann. Dieser Virentyp zählt zur Familie der Caliciviren und ist unbehüllt. Die chemische Inaktivierung dieses Virus ist deshalb vergleichsweise schwer.

Nosokomiale Infektion

Infektionen, die sich Patienten während der Behandlung im Krankenhaus zuziehen können.
Die Übertragung von Mikroorganismen erfolgt dabei z.B. durch therapeutische oder diagnostische Maßnahmen. Die Erreger können unter normalen Umständen harmlose Mikroorganismen sein, die jedoch durch Reduzierung der körpereigenen Abwehr des Patienten lebensbedrohliche oder den Heilungsprozess verlängernde Infektionen hervorrufen können. Dabei handelt es sich zunehmend häufig um Bakterien, die eine Multiresistenz gegen Antibiotika aufweisen. Der wirksamste Schutz gegen die Ausbreitung von Nosokomialinfektionen ist die strikte Einhaltung von
und vor allem die hygienische Händedesinfektion des Pflegepersonals.

NRZ

Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene.
Das NRZ ist die nationale Anlaufstelle für alle Fragen der Krankenhaushygiene. Zur Zeit nehmen das Institut für Hygiene, Umweltmedizin und Arbeitsmedizin der FU Berlin sowie das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gemeinsam diese Aufgabe wahr.

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O

OECD

Organization for Economic and Cultural Development:Zusammenschluss der wichtigsten westlichen Industriestaaten (u.a. Europäische Staaten, Nordamerika, Japan und Australien).
Haben sich u.a. über standardisierte Testmethoden zur Chemikalienprüfung verständigt.

Ökotoxikologie

Wissenschaft, die die Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt untersucht. Meist im Labor, zunehmend auch in Ökosystemen.

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P

Pathogen

Krankheitserregend, krankmachend.

Phenole

Als Phenole werden in der Chemie aromatische Verbindungen bezeichnet, die aus einem Benzolring und einer oder mehrerer daran gebundener Hydroxylgruppen bestehen

Pocken

Ausgerottete Infektionskrankheit, ausgelöst durch das Pockenvirus. Eine neue Infektionsgefahr wird im Zusammenhang mit Bioterrorismus für möglich gehalten.

Polio-Virus

Erreger der Poliomyelitis ( Kinderlähmung ). Dieses sehr widerstandsfähige Enterovirus wird als Testvirus in der Desinfektionsmittelwirksamkeitsprüfung eingesetzt. Die Händehygiene mit einem Polio-wirksamen Desinfektionsmittel ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme zur Unterbrechung der Virusübertragung.

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Q

Qualitätskontrolle

Prüfung an einer Stichprobe einer Charge, ob die Sollwerte (Zusammensetzung, chemische Reinheit, mikrobielle Reinheit) erfüllt sind.

Qualitätssicherung

Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität eines Fertigarzneimittels (z.B. Sterillium).
Dabei stellt die Qualitätskontrolle (Bestimmung, ob die erforderliche Qualität bei einer Stichprobe gegeben ist) nur einen Teil der Maßnahmen dar. Eine erhebliche Steigerung der Sicherheit zur Erreichung des hohen Qualitätsstandards wird durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Prozessvalidierung und Inprozesskontrollen erzielt.
Die Qualitätssicherung von Desinfektionsmitteln, die zugelassene Fertigarzneimittel sind, wird durch das AMG (gesetzlicher Rahmen), die Betriebsverordnung der Pharmazeutischen Industrie (Ausführungsbestimmungen) und die Arzneimittel-Prüflinien (Inkrafttretung am 1.1.1990) geregelt.

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R

Readily Biodegradable

Bestes Prädikat für eine Chemikalie, die in den OECD-Tests 301 A -F sehr gut biologisch abbaubar ist. Von solchen Stoffen wird erwartet, dass sie auch in der Umwelt schnell, leicht und vollständig abgebaut werden. Spielt im Zusammenhang mit der Bewertung der Umweltgefährlichkeit von Stoffen im Sinne des Chemikalienrechtes eine Rolle.

Registrierung

Bis 1978 wurden Fertigarzneimittel registriert. Ab Herbst 1978 (Änderung des AMG) musste eine Zulassung von Fertigarzneimitteln erfolgen. Bei der Registrierung reichten Angaben des Herstellers zu den Produkten aus. Durch die Änderung (Neuordnung des AMG) sind umfangreichere Untersuchungen und Angaben notwendig. Homöopathische Präparate (keine Festindikation) können weiterhin registriert werden. Es handelt sich hierbei auch um Arzneimittel.
(siehe auch )

Resistenz

Widerstandsfähigkeit von Mikroorganismen gegenüber Umwelteinflüssen, physikalischen oder chemischen Abtötungsverfahren. Oft im Zusammenhang mit Antibiotika – Resistenz gebraucht.

Restentleerung

Bei Verkaufsverpackungen: tropffrei, rieselfrei, spachtelrein (VCI-Definition).

Retroviren

Andere Bezeichnung für Retroviridae.
Diese Gruppe von Viren enthält im Gegensatz zu den „normalen“ Viren als genetisches Informationsmaterial RNS, die erst im Wirt in DNS „zurückübersetzt“ werden muss (deshalb „Retro“). Retroviren verursachen bei Tieren die Bildung von Tumoren.

Richtlinien der DGHM

Zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien und Pilzen für den humanmedizinischen Bereich bestimmte Richtlinien. Sie beinhalten unterschiedliche Methoden für die Untersuchung von Hände-, Haut-, Flächen-, Instrumenten- und Wäschedesinfektionsmitteln sowie von Händedekontaminationspräparaten. Wenn zwei unabhängige Prüfungen eines Präparates in vorgeschriebener Form vorliegen, kann eine Zertifizierung bzw. Listung über die Desinfektionsmittel-Kommission der DGHM erfolgen.

Richtlinien der DVG

Zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Desinfektionsmitteln für den veterinärmedizinischen Bereich bestimmte Richtlinien. Diese Richtlinien sind sowohl für den Lebensmittelbereich als auch für die Tierhaltung ausgelegt und beinhalten Methoden zur Überprüfung von chemischen Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien, Pilzen, Viren und parasitären Dauerformen. Wenn zwei unabhängige Prüfungen eines Präparates in vorgeschriebener Form vorliegen, kann eine Eintragung in die entsprechende Desinfektionsmittelliste der DVG erfolgen.

Richtlinie der DVV

Richtlinie für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel, die im human-medizinischen Bereich gegenüber Viren eingesetzt werden sollen. Es wird hiermit die umfassende Viruswirksamkeit überprüft. Als Testviren sind Polio-Virus, Vaccinia-Virus, Adeno-Virus und das Papova-Virus (SV40) vorgeschrieben. Bis auf das Vaccinia-Virus (behüllt) handelt es sich hierbei um unbehüllte Viren. Die Versuchsdurchführung erfolgt mit und ohne Serumbelastung im Suspensionstest.
Wenn sich ein Präparat unter Berücksichtigung der Testbedingungen als viruzid erwiesen hat, kann im Einzelfall die gleiche Anwendungsempfehlung gegenüber anderen, nicht geprüften Viren ausgesprochen werden. Ein allgemein gültiger Analogieschluss auf die Wirksamkeit gegenüber nicht geprüften Viren ist jedoch nicht zulässig.

RKI

Robert Koch-Institut, Berlin, zuständig z.B. für Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzgesetzes.

RKI-Liste

Liste von Desinfektionsmitteln bzw. -verfahren, die bei behördlich angeordneter Desinfektion vom RKI (vormals BGA) für wirksam befunden wurden. Im Vergleich zur DGHM-Liste sind hier die Prüfanforderungen etwas höher, so wird für die RKI-Liste von einem Produkt der Wirksamkeitsnachweis gegenüber Mykobakterien verlangt sowie unter erhöhter Belastung geprüft.
RK-Liste

Liste für geprüfte Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.

Rota-Virus

Hüllenloses hydrophiles Virus, das gegen Umwelteinflüsse relativ resistent ist.
Ca. 50 % der im Kleinkinderalter auftretenden Gastroenteritiden werden durch Rota-Viren verursacht. Die Infektionsquellen sind dabei häufig infizierte Kinder. Es können nosokomiale Infektionen auftreten. Die Übertragung geschieht in erster Linie durch Schmierinfektionen. Tröpfcheninfektionen sind auch möglich.

Rote Liste

Nachschlagewerk für Apotheker und Ärzte, in dem Fertigarzneimittel aufgelistet sind.
Herausgeber ist der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie. Nur Mitgliedsfirmen sind eintragsberechtigt. Einige Hersteller lassen nur einen Teil ihrer Produktpalette eintragen. Die Präparate-Eintragungen können hinsichtlich der Indikationsangaben, des Anwendungsbereiches und der Verpackungsgrößen im reduzierten Umfang erfolgen. Die Verantwortung für den Text liegt beim Hersteller.

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S

SARS

„Severe acute respiratory syndrome“; Infektion der Atemwege, ausgelöst durch ein bislang kaum bekanntes Coronavirus. Ausbrüche wurden in Asien und Nordamerika beobachtet.

Scheuerdesinfektion

Flächendesinfektion des Fußbodens, bei der gleichzeitig mit Auftrag des Desinfektions-mittels eine intensive mechanische Reinigung durchgeführt wird.
Im Allgemeinen wird dabei reichlich Desinfektionsmittellösung aufgetragen und gescheuert, wobei die an der Oberfläche anhaftenden Verunreinigungen in der Desinfektionsmittellösung dispergiert werden sollen. Die überschüssige Menge wird dann mit einem feuchten, ausgedrückten Mop aufgenommen. Zur Anwendung kommen meistens wässrige Desinfektionsmittellösungen. Die Scheuerdesinfektion wird insbesondere bei der Abschlussdesinfektion, bei gezielten Desinfektionsmaßnahmen und bei behördlich angeordneter Desinfektion angewendet.

Sensibilisierung

Fähigkeit des Körpers, gegenüber Stoffen hochspezifische Überempfindlichkeiten auszubilden (Allergie), beispielsweise über Hautkontakt. Warnhinweis durch R-Satz 43. ( R – engl. risk/Risiko): Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Alle in Desinfektionsmitteln verwendeten Aldehyde (Formaldehyd, Glutaraldehyd, Glyoxal etc.) sind potentiell sensibilisierend und können zu einem allergischen Kontektekzem führen. Vermeidung durch konsequentes Tragen geeigneter Schutzhandschuhe möglich.

Sicherheitsdatenblatt

Muss nach Gefahrstoffverordnung vom Hersteller gefährlicher Stoffe und Zubereitungen dem gewerblichen Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Für Arzneimittel, Kosmetika und Medizinprodukte brauchen keine Sicherheitsdatenblätter erstellt zu werden.

Sporizidie

Abtötung von Sporen, die als Keimzellen von Pilzen und Bakterien in der nichtvegetativen Form vorliegen, durch physikalische Einflüsse (Strahlung, Hitze), chemo-thermische und chemische Verfahren.

Standardzulassung

Bestimmte Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen können von der Pflicht der Zulassung freigestellt werden, wenn Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bewiesen sind. Im Rahmen einer Standardzulassung werden z.B. bestimmte Anforderungen an Qualität, die Beschriftung und Zulassungsnummer festgelegt. Standardzulassungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Arzneimittel-Hersteller können ein Arzneimittel entsprechend einer Standardzulassung herstellen, ohne eine Einzelzulassung zu beantragen. Eine Mitteilung an das BGA muss nur dann erfolgen, wenn es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt. Für Hände-, Haut- und Schleimhautdesinfektion gibt es Standardzulassungen mit Alkoholen, Jod und Wasserstoffperoxid.

Sterilisation

Im Gegensatz zur nicht nur Keimreduktion, sondern „frei von vermehrungs-fähigen Keimen inklusive Sporen“ (Wallhäußer, 1995). Sterilität ist nur durch trockene oder feuchte Hitze, Bestrahlung oder Begasung mit Ethylenoxid bzw. Formaldehyd zu erreichen. In Amerika wird die chemische Desinfektion von Instrumenten in verwirrender Weise auch als „Kaltsterilisation“ bezeichnet.

Surrogat-Virus

Die chemische Inaktivierung ist nicht für alle Viren im Infektiositätstest bestimmbar, da manche humanmedizinisch wichtigen Viren sich im Zellkultursystem nicht ausreichend vermehren lassen. Hier kann alternativ die Prüfung mit einem Surrogatvirus durchgeführt werden. Surrogatviren werden auf der Basis der morphologischen Ähnlichkeit mit dem humanmedizinisch relevanten Virus ausgewählt. Typisches Beispiel ist das BVDV-Virus als Surrogatvirus für HCV.

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T

Tenside

Reinigungsaktive bzw. oberflächenaktive Substanzen. Sie werden unterschieden in anionische T., nichtionische T., amphotere T. und kationische T..

TRGS

Technische Regeln für Gefahrstoffe.
Werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe aufgestellt und durch das Bundesarbeitministerium oder Umweltministerium veröffentlicht (Beispiel TRGS 900: ).

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U

Umweltgefährlich

Stoffe oder Zubereitungen gelten als umweltgefährlich, wenn sie mit den R-Sätzen 50 bis 59 gekennzeichnet werden müssen (z.B. R 51 „Giftig für Wasserorganismen“). Nur in bestimmten Fällen ist zusätzlich das Gefahrensymbol N „Umweltgefährlich“ zu verwenden.

UVV

Unfallverhütungsvorschrift.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat die BGV C 8 für den Gesundheitsdienst herausgegeben. In dieser bindenden Vorschrift sind Maßnahmen zum Schutz des Personals aufgeführt. Die Broschüre „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst BGR 206“ gibt detaillierte Hinweise.

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V

Verpackungsverordnung

Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 10.Juni 1991, novelliert am 21.8.1998.
Verpflichtet u.a. Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Verkaufsverpackungen (= Primärverpackungen), Umverpackungen und Transportver-packungen. Kann durch Dritte wie z.B. das DSD (Der Grüne Punkt) erfolgen.

Verschreibungspflicht

Die Abgabe von Stoffen, Zubereitungen oder Gegenständen, die die Gesundheit von Menschen und Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden, darf nur mit Verschreibung erfolgen. Desinfektionsmittel sind nicht verschreibungspflichtig, es sei denn, es wird ein neuer Wirkstoff eingesetzt.

Virus-Desinfektion

Eine Virus-Desinfektion kann physikalisch (Wärme/Strahlen) oder chemisch (Desinfektionsmittel) erfolgen. Für die Widerstandsfähigkeit eines Virus ist von Bedeutung, ob es eine Hülle besitzt (lipophile Beschaffenheit) oder unbehüllt ist (meist hydrophile Beschaffenheit).
Ob ein Präparat umfassend gegen Viren wirksam ist, kann für den humanmedizinischen Bereich mit Hilfe der DVV-Prüfmethode, für den veterinärmedizinischen Bereich mit Hilfe der DVG-Prüfmethode ermittelt werden (siehe auch und ).
Ist ein Präparat z.B. nicht gegen alle DVV-Testviren im vorgeschriebenen Maße wirksam bzw. liegen keine umfassenden Prüfungen vor, kann die Wirksamkeitsprüfung auch gegen einzelne Viren erfolgen, um eine entsprechende Anwendungsempfehlung abgeben zu können. Überprüfungen mit Viren, die nicht mit Hilfe von Zellrasen reproduzierbar sind, müssen routinemäßig mit Hilfe von indirekten Nachweismethoden erfolgen. Zu nennen sind hier insbesondere der MAD-Test, der HBsAg-Inaktivierungstest und der DNA-Polymerasetest. Die genannten Methoden kommen bei der Prüfung von Desinfektionsmitteln gegenüber HBV zum Einsatz und sind vom BGA/RKI anerkannt.

Virus-Inaktivierung

In der RKI-Liste verwendeter Begriff für umfassende Viruswirksamkeit.
Da die in der BGA-Liste aufgeführten viruswirksamen Desinfektionsmittel nach der Methode der DVV geprüft werden, ist V. ein der Viruzidie gleichzusetzender Begriff.

Viruzid

Virusinaktivierend.
Ein chemisches Desinfektionsmittel kann als viruzid bezeichnet werden, wenn es entsprechend der Richtlinie der DVV (Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruserkrankungen) bestimmte Anforderungen erfüllt (siehe auch Richtlinie der DVV). Ist ein chemisches Desinfektionsmittel z.B. nicht gegen alle DVV-Testviren wirksam, kann es nur als virusinaktivierend unter gleichzeitiger Nennung des Virus bezeichnet werden, gegen den das Präparat in ausreichender Form wirkt. Darüber hinaus wird der Begriff von der Deutschen Veterinär-medizinischen Gesellschaft e.v. (DVG) in der „Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel (1984)“ für den veterinärmedizinischen Bereich verwendet. Es ist hier eine Einteilung der Wirksamkeit in viruzid und begrenzt viruzid (wirksam nur gegen behüllte Viren) vorgesehen.
(siehe auch )

VISA

Vancomycin-intermediär empfindlicher Staphylococcus aureus.
Isolate bzw. Stämme, bei denen selbst das Glykopeptid-Antibiotikum Vancomycin in vitro nur eingeschränkt empfindlich ist.

VRE

Vancomycin-resistente Enterokokken (oder auch Glykopeptid-resistente Enterokokken, GRE).
Isolate bzw. Stämme, die gegen praktisch alle zugelassenen Antibiotika unempfindlich sind. Vancomycin hat hier die Funktion des Leitantibiotikums zum Nachweis der Multiresistenz.

VRSA

Vancomycin-resistente Staphylococcus aureus
Der Nachweis erfolgte erstmalig 2002 und verdeutlicht die stetige Zunahme von Antibiotikaresistenzen.

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W

WGK

Wassergefährdungsklasse: Die Einstufung erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) in die WGK 1: schwach wassergefährdend, WGK 2: wassergefährdend, WGK 3: stark wassergefährdend, sowie „nicht wassergefährdende Stoffe“. Zubereitungen werden nach der sogenannten Mischungsregelung oder auf Basis von Prüfdaten in ihre WGK eingestuft.
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt die „Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe“ (VAWS).
Desinfektionsmittel rangieren von WGK 1 (Alkohole, Sauerstoffabspalter) über WGK 2 (aldehydische und phenolische Produkte) zu WGK 3 (QAV).

WHO

World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation).
Abteilung der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Wirkung/Wirksamkeit

Dieser auf dem Gebiet der Desinfektion gebräuchliche Begriff besagt, dass ein bestimmtes Agens (Wirkstoff) einen beeinträchtigenden Effekt auf eine Keimpopulation ausübt. Dabei ist über die Größenordnung nichts ausgesagt. Eine Wirkung/Wirksamkeit kann sowohl Wachstumshemmung, eine vollständige Abtötung oder eine Inaktivierung bedeuten.

Wischdesinfektion

Oberbegriff für Flächendesinfektionsmethoden, bei der eine Flächenbenetzung mit einem in Desinfektionsmittellösung getränktem Tuch oder anderen Reinigungsutensilien erfolgt. Im allgemeinen werden wässrige Desinfektionsmittellösungen verwendet. Meistens findet die , da sie ein hygienisches Arbeiten ermöglicht.
(siehe auch )

WRMG

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (1987).
Stellt Anforderungen an die Beschaffenheit und den Umgang mit diesen Mitteln, so dass eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts vermieden wird. U. a. wird die
(Primärabbau) von bestimmten reinigungsaktiven Substanzen (anionische und nicht-ionische ) gefordert. Das WRMG gilt somit auch für Desinfektionsreiniger.

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X

Y

Z

Zweibezugmethode

Verfahren zur Flächendesinfektion.
Dabei wird die Desinfektionslösung mit einem geeigneten Reinigungsutensil (Wechselbezug) auf dem Fußboden ausgebracht und die überschüssige Flüssigkeit mit einem zweiten wieder aufgenommen.

Zulassung

Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln. Fertigarzneimittel im Sinne des AMG, wie z.B. Sterillium, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Behörde zugelassen sind. Für Fertigarzneimittel muss alle 5 Jahre ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden. Einer Zulassung bedarf es z.B. nicht für Arzneimittel, die aufgrund nachweislich häufiger Verschreibung in einer Apotheke in Chargengrößen bis zu 100 abgabefertigen Packungen an einem Tag im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes hergestellt werden und zur Abgabe in dieser Apotheke bestimmt sind.

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